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Anzulegender Wert Prognose

Vermutete Höhe des “Anzulegenden Wert” für ein in der Zukunft liegendes Inbetriebnahmedatum, berechnet aus dem deutschen PV-Zubau der letzten 12 Monate vor Inbetriebnahmedatum sowie der erwarteten Marktentwicklung der darauffolgenden Monate. Für das Jahr 2016 geht man von einem Zubau ähnlich 2015 aus, zwischen 1,0 und 1,5 Gigawatt. Daraus lässt sich eine seit September 2015 konstante Höhe des “Anzulegenden Wert“ als Prognose fortschreiben.

Bagatellgrenze für PV-Anlagen

Die Bagatellgrenze bezieht sich auf die Regelung im EEG 2014 (Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2014), dass PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 10 kWp und einem maximalen Eigenstromverbrauch (“Eigenversorgung”) von 10 MWh pro Jahr von der Abführung der Eigenverbrauchs-EEG Umlage (bis zu 40% der jeweils gültigen EEG Umlage) befreit werden, und zwar laut Gesetz über die gesamte Laufzeit der EEG-Vergütung (20 volle Jahre und die Monate des Inbetriebnahmejahres).

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