Direktvermarktung (Ausgaben)
Hierbei handelt es sich um mit der Direktvermarktung zusammenhängende Ausgaben, z.B. zusätzlich oder nachträglich einzubauende Ansteuerbarkeit und Abregelbarkeit von Anlagen unter 30 kWp, deren Strom im Rahmen einer “Poolbildung” gemeinsam direktvermarktet werden soll.