PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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EEG 2014

Am 27. Juni 2014 beschloss der Bundestag das EEG 2014. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Für die einzelnen Energieträger wurden Ausbaupfade festgelegt. Bei der Photovoltaik beträgt der neue “Ausbaukorridor” nur noch 2400 – 2600 kWp pro Jahr. Bei Zielerreichung beträgt die monatliche Degression für Neuanlagen nur noch 0,5%. Das Marktintegrationsmodell wurde abgeschafft. PV-Anlagen zur Volleinspeisung bis zu 500 kWp (mit Inbetriebnahmedatum bis 31.12.2015) erhalten wieder eine Einspeisevergütung für die gesamte produzierte Strommenge. Ab sofort müssen alle PV Anlagen über 500 kWp in die verpflichtende Direktvermarktung (oder industrieller Eigenverbrauch), ab 1.1.2016 alle Anlagen über 100 kWp. Für Freiflächenanlagen werden Ausschreibungsmodelle erprobt. Das Grünstromprivileg wurde abgeschafft, es gibt keinen Bestandsschutz für das Grünstromprivileg für Stromlieferungen aus PV Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2012. Der selbst produzierte und selbst verwendete Eigenstrom wird idR mit einer Eigenverbrauchs-EEG Umlage von bis zu 40% der jeweiligen aktuellen EEG-Umlage belastet. Anmelde- Informations- und Mitteilungspflichten werden nun auch für Eigenverbrauchsanlagen eingeführt. Ausgenommen sind kleine Solaranlagen bis 10 kWp für bis zu 10 MWh jährlichen eigenverbrachten Strom sowie reine PV-Insellösungen (“Schrebergartenanlage”, Teichpumpe, Bootsanlagen). Es ist ein umfassendes System zur Kontrolle der Mitteilungspflichten in der Informationskette Anlagenbetreiber – Verteilnetzbetreiber – Übertragungsnetzbetreiber vorgesehen. Bei Verstößen drohen Nachzahlungen in voller EEG Umlagenhöhe und gegebenfalls Ordnungsstrafen.

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