PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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EEG-Mieterstromzuschlag

Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine spezielle Förderung nach dem EEG 2017 ausschließlich für Strom aus Photovoltaikanlagen. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen fällt nicht unter diese Definition. Den Zuschlag kann der Betreiber einer nach dem 24.07.2017 neu in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage auf einem Wohngebäude für den mit dieser Anlage erzeugten und an die Hausbewohner gelieferten Solarstrom in Anspruch nehmen. Die Höhe des Zuschlags errechnet sich durch einen einheitlichen Abschlag von 8,5 Cent/kWh gegenüber den bei der Inbetriebnahme aktuellen Sätzen der EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom. Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt daher auch von der Größe der Solaranlage ab.

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