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Entnahmestrom bewertet

Bezieht sich im Zeitraum von 01.01.2009 auf die bis zum 31.03.2012 (Inbetriebnahmedatum) geltende umsatzsteuerliche Praxis, dass eigenverbrauchter PV-Strom bei den für die Einkommensteuer relevanten Einnahmen als Hin- und Rücklieferung von EEG-Einspeisestrom bewertet wurde. Also nach EEG 2009 z.B. für 43 Ct/kWh + USt. geliefert und für 25 Ct/kWh + USt. rückgeliefert. Ab dem 01.04.2012 (Inbetriebnahmedatum) gibt es vier Möglichkeiten die für die Einkommensteuer relevanten Einnahmen aus eigenverbrauchten PV-Strom zu bewerten:

  1. Selbstkostenermittlung: Aufwändiges Verfahren, in etwa abgebildet durch die Berechnung der Stromgestehungskosten in pv@now.
  2. Marktpreis, erste mögliche Herangehensweise: Höhe der gültigen EEG-Vergütung
  3. Marktpreis, zweite mögliche Herangehensweise: Individueller Strombezugspreis: Netzbezugkosten
  4. typisierender Ansatz: pauschal 20 Ct/kWh

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