Ergänzungsversorgung
In Abgrenzung zur Vollversorgung wird ein Verbraucher in der Ergänzungsversorgung von zwei getrennten Versorgern mit zwei getrennten Tarifen beliefert: Ein Tarif eines normalen Stromanbieters aus dem öffentlichen Netz zum Bezug von Netz-Strom zu Netzbezugskosten und Netzbezugsgrundgebühr, sowie ein weiterer Tarif zum Bezug von PV-Strom zum PV-Stromlieferpreis.