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PV-Anlage mieten

Ein PV-Anlageneigentümer (Investor) vermietet dem Gebäudeeigentümer/-pächter eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch des Solarstroms. Dieser wirdAnlagenbetreiber . Der Solarstrom, den er nicht benötigt, wird in das öffentliche Netz eingespeist und ihm gemäß EEG vergütet. Der Anlageneigentümer erhält eine Miete für die Benutzung der PV-Anlage. Bei einem Inbetriebnahmedatum bis 31.07.2014 fällt seitens des Anlagenbetreibers keine EEG Umlage an. Bei einem Inbetriebnahmedatum ab 01.08.2014 (EEG 2014) fällt die gleitend eingeführte Eigenverbrauchs-EEG Umlage an (30,35,40% der vollen EEG Umlage).

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