PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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Räumlicher Zusammenhang

Ist wichtig zur Beurteilung der Stromsteuerpflicht, welche bei nicht gegebenem räumlichem Zusammenhang anfällt. Es gibt keine allgemeinverbindliche Definition über die räumliche maximale Entfernung: Ein räumlicher Zusammenhang zu der Anlage ist anzunehmen, wenn die Lieferung innerhalb eines Gebiets erfolgt, das eine „Ausdehnung nach Länge, Breite und Höhe aufweist“ (BFH vom 20.4.2004 – VII R 54/03, BFHE 206/502). Daraus ist in bebauten Gebieten (engere Begriffsauslegung) davon auszugehen, dass lediglich das gleiche Grundstück und direkte Nachbargrundstücke noch im räumlichen Zusammenhang liegen. Im ländlichen Bereich kann der räumliche Zusammenhang bis zu ca. 4,5 km Entfernung gelten. Die Kommunikation mit dem Hauptzollamt und dem Verteilnetzbetreiber sollte im Zweifelsfall zwecks Vorabklärung gesucht werden.

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