PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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Sonstige Direktvermarktung

Anlagenbetreiber können ihren Grünstrom (PV- oder anderer EE-Strom) direkt zum Marktpreis ohne weitere Förderung an der Börse verkaufen. Dieser Weg der sogenannten “Sonstigen Direktvermarktung” (§20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014, vormals §33b Nr. 3 EEG 2012) wird noch selten begangen, da die finanziellen Unterschiede zur entgangenen EEG-Vergütung bzw. zum “Anzulegenden Wert” (Erlösobergrenzen im Marktprämienmodell) zu groß sind. Im Bereich der Photovoltaik ist allerdings ab dem Jahr 2021 mit einer starken Zunahme der “Sonstigen Direktvermarktung” zu rechnen, da immer mehr PV-Anlagen aus dem 20-jährigen Förderanspruch herausfallen. Schon heute gibt es Dienstleister und Direktvermarktungsunternehmen, die sich auf die förderfreie Sonstige Direktvermarktung spezialisieren, um regionale EE-Stromtarife zu bewerben oder “Stromgeber und Stromnehmer” poolartig zu bündeln.

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