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Steuersatz

Unter dem Wert “Steuersatz” wird der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) des betroffenen Akteurs verstanden. Also der Steuersatz, mit dem die jeweils nächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage belastet wird. Er gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich zu versteuernden Euro als Steuer abgeführt werden muss. Dabei ist der Grenzsteuersatz von der Höhe des insgesamt zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) abhängig. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags ist er gleich Null, danach erhöht er sich vom Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz. Im Zweifel erteilt ein Steuerberater Auskunft über den anzusetzenden Steuersatz eines betroffenen Akteurs.

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