Umsatzsteuerabzugsfähiger Strombezug
Wenn sie Strom aus der Photovoltaikanlage als integralen Bestandteil eines Gewerbebetriebs nutzen, so handelt es sich hierbei um umsatzsteuerabzugsfähigen Strombezug, siehe auch Umsatzsteuerpflicht.
Dieser eigenverbrauchte Strom von der Solaranlage wird genauso wie der im Gewerbebetrieb verbrauchte Netzbezugsstrom quasi umsatzsteuerfrei behandelt: Gezahlte Vorsteuer wird mit der nächsten Umsatzsteuererklärung verrechnet.
Siehe auch: Umsatzsteurpflicht