PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Wie wechsel ich zum Kleinunternehmer?

Ein Wechsel zum Kleinunternehmer bedeutet, dass der betroffene Akteur im angegeben Jahr von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer wechselt.

Wer als Unternehmer mit Regelbesteuerung begonnen hat nutzt die Vorteile, die sich aus der Umsatzsteuerpflicht ergeben: Man hat die Möglichkeit sich die auf Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Ein Wechsel zum Kleinunternehmer ist in pv@now nach 5 vollen Kalenderjahren möglich. Dies entspricht der gängigen Praxis der Finanzämter. Die Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt, dafür vereinfacht sich allerdings die Steuererklärung und auf eigenverbrauchten Solarstrom muss keine Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden. Der Wechsel kann durchaus finanzielle Vorteile mit sich bringen.

Siehe Regelbesteuerung .

img

SunShineEnergy