Solarbranche fordert Anpassungen an geplanten Maßnahmen zur Systemintegration und Energiewirtschaftsgesetz
Die Solarbranche sieht die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eindämmung von Stromspitzen und zur Vermeidung negativer Strompreise kritisch. Der Branchenverband bewertet die Pläne als teilweise überzogen und ineffizient, insbesondere in Bezug auf die Förderung des dringend notwendigen Speicherausbaus. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bergen die im Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes enthaltenen Maßnahmen das Risiko, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu verlangsamen – vor allem bei kleineren Solarstromanlagen auf Gewerbedächern. Der Verband fordert daher Nachbesserungen und eine stärkere Förderung des Speicherausbaus.
„Solarenergie ist mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Stromversorgung und trägt zur Systemstabilität bei. Die Solarwirtschaft setzt deshalb intensiv auf den Ausbau von Stromspeichern und hat bereits bewährte Vorschläge zur Reduzierung negativer Strompreise erarbeitet. Wir appellieren an die Politik, bürokratische Hürden abzubauen, um den Speicher-Ausbau zu beschleunigen und deren systemdienliche Nutzung zu erleichtern,“ betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ein verstärkter Speicherausbau und eine flexiblere Verbrauchssteuerung könnten das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei erneuerbaren Energien verbessern und die Stromnetze entlasten.
Körnig unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Speicher- und Netzausbaus sowie deren intelligente Nutzung. Die Entscheidung der Regierung, neue Solaranlagen nur zu Zeiten, in denen Solarstrom besonders benötigt wird, zu fördern, hält er für nachvollziehbar, da dies zur Glättung von Stromspitzen und verstärkten Speichernutzung beiträgt. Allerdings dürfe auch die notwendige Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus nicht vernachlässigt werden. „Beide Ziele können miteinander vereinbart werden,“ so Körnig.
Gleichzeitig warnt Körnig davor, „das Kind mit dem Bade auszuschütten“ und weist auf Vorschläge hin, die technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar seien. Dazu gehört vor allem die geplante Direktvermarktungspflicht für neue Solarstromanlagen ab 25 Kilowattpeak (kWp). Diese Vorgabe sei derzeit weder technisch noch wirtschaftlich umsetzbar, da die Digitalisierung der Prozesse zwischen Direktvermarktern und den über 800 Netzbetreibern nur langsam voranschreitet und die Einführung intelligenter Messsysteme schleppend verläuft. Körnig weist darauf hin, dass die hohen Kosten für die Direktvermarktung, die oft über 1.000 Euro pro Jahr betragen, Unternehmen davon abhalten könnten, ihre Dächer für Solarstrom zu nutzen. Aktuell gilt die Direktvermarktungspflicht für Anlagen erst ab einer Leistung von 100 kWp, was bereits eine Herausforderung für viele mittelständische Betriebe darstellt und den Ausbau auf ihren Dächern bremst.
Besitzer von Einfamilienhäusern und kleinere Wohngebäude sind von der geplanten Direktvermarktungspflicht weitgehend ausgenommen, da ihre Anlagen meist unter 30 kWp liegen. Die Absenkung der Schwelle auf 25 kWp könnte jedoch dazu führen, dass Anlagen kleiner dimensioniert werden, um die Vermarktungspflicht zu umgehen. Dies würde das Ausbaupotenzial einschränken, ohne einen wesentlichen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen sollte der Fokus eher auf der Digitalisierung der Prozesse liegen.
Der BSW-Solar plant eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und hofft auf Anpassungen im weiteren Verfahren. Körnig betont: „Nachbesserungen sind unerlässlich, um die Erreichung der festgelegten Photovoltaik-Ausbauziele nicht zu gefährden.“ Für 2024 erwartet der BSW-Solar einen Zubau von rund 15 Gigawatt neuer PV-Kapazität. Ab 2026 hat die Bundesregierung das Ziel festgelegt, jährlich 22 Gigawatt neu zu installieren.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder zu einem Solar Direktinvest – unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.