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Allgefahrenversicherung

Ist eine Form der Sachversicherung und sollte bei größeren PV-Projekten in jedem Fall abgeschlossen werden. Bei den Betreibermodellen PV-Miete, PV-Teilmiete sollte die Allgefahrenversicherung vom PV-Investor (= 2 Jahre gewährleistungspflichtiger Eigentümer) abgeschlossen werden, um die “vollumfänglich versicherte Mietsache” einer “beweglichen PV- Anlage” vermieten zu können (ähnlich der vermieteten Wohnung, bei der die anteilige Gebäudeversicherung durch den Eigentümer z.B. einen Brand- oder Blitzschaden abdeckt).

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