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PV-Anlage versichern

Was ist eine Photovoltaikversicherung?

Eine Photovoltaikversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Schäden an Ihrer PV-Anlage. In der Regel sind in einer PV-Versicherung viele Schadensfälle eingeschlossen, beispielsweise durch Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Aber auch Schäden durch Feuer sind durch gängige PV-Versicherungen im Normalfall abgedeckt. Zwar sind in einigen Gebäudeversicherungen auch schon Schäden an Solar- und Photovoltaikanlagen eingeschlossen, jedoch ist der Versicherungsschutz oft nicht so umfangreich, wie bei einer separaten Versicherung für PV-Anlagen. Insbesondere im Bereich des Solar-Investment, wenn die Photovoltaikanlagen nicht auf dem eigenen Haus, sondern auf Grundstücken oder Dachflächen anderer installiert werden, sollte eine Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden.

Warum sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage versichern?

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, mittels Photovoltaik Strom zum Eigenverbrauch oder zur Einspeisung zu erzeugen, und damit Geld zu sparen bzw. zu verdienen, haben Sie wahrscheinlich schon lange vor der Montage berechnet, nach welcher Zeit sich Ihre Anlage amortisiert. Das heißt, Sie wissen, ab welchem Zeitpunkt alle Investitionskosten getilgt sind und Sie fortan Gewinn erzielen. Treten jedoch vor diesem Zeitpunkt größere Schäden an der Photovoltaikanlage auf, torpedieren Ausfall- und Reparaturkosten die gesamte Kalkulation. Dagegen lassen sich die Kosten für die PV-Versicherung ganz einfach über die laufenden Betriebskosten der PV-Anlage einberechnen — ganz ohne Kalkulationsrisiken.

Schäden an der PV-Anlage versichern

Weil Photovoltaik- und Solarmodule ständig Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, sollten PV-Anlagen gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck sowie durch Blitzschlag versichert sein. Auch Brandschäden sollten durch eine Photovoltaik-Versicherung abgedeckt werden. Auch ein Feuer kann zu schweren wirtschaftlichen Folgen führen, beispielsweise als Folge eines Blitzeinschlages — trotz Überspannungs-/Blitzschutzeinrichtung in der Elektronik.

Neben Naturgefahren sollte eine Photovoltaik-Versicherung auch andere Arten von Schäden abdecken. Gerade die mutwillige Beschädigung fremden Eigentums hat in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch Diebstähle von Solarmodulen und Wechselrichtern verzeichnen Zuwachs, insbesondere bei großen Freiflächenanlagen, aber auch im kleineren Privatbereich. Auf elektronische Defekte, Kurzschlüsse und Anwendungsfehler können Schäden verursachen. Sichern Sie sich gegen diese und weitere Gefahren mit einer Elektronikversicherung ab.

PV-Anlage: Versicherung von Ausfallkosten

Da im Schadensfall nicht nur Reparaturkosten auf Sie zukommen, sondern die PV-Anlage zusätzlich teilweise oder komplett ausfällt, entgehen Ihnen die Erlöse der Stromeinspeisung. Der als Folge eines versicherten Schadens entstehende Vermögensschaden durch entgangene Einspeiseerlöse wird durch die Ertragsausfallversicherung abgedeckt. Damit sichern Sie sich Ihre Rendite. Durch den Einschluss der Ertragsgarantieversicherung können Sie zusätzlich einen eventuellen Minderertrag der Photovoltaikanlage absichern.

Hinweis: Für Dach- und Fassadenanlagen mit Versicherungssummen von über 1 Mio. Euro kann die Ertragsausfallversicherung nur über die klassische PV-Betriebsunterbrechungsversicherung in einem separaten Vertrag abgeschlossen werden. Die Ertragsgarantieversicherung wird nur in Ergänzung zur Ertragsausfallversicherung für Dach- und Fassadenanlagen bis 1 Mio. Euro angeboten.

Tipp: Bei einer finanzierten Anlage ist automatisch schon eine Differenzkaskodeckung eingeschlossen.

Die unterschiedlichen Photovoltaikversicherungen im Überblick

Es gibt unterschiedliche Photovoltaikversicherungen und verschiedene Tarife decken dabei unterschiedliche Gefahren ab. Es werden Allgefahrenversicherungen, Ertragsausfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen angeboten — hier den Durchblick zu behalten, ist nicht immer leicht. Ein Vergleichsrechner hilft vielleicht nur beim Finden der günstigsten Photovoltaikversicherung, wenn man schon genau weiß, was man sucht. Ein Versicherungsmakler wird zum größtmöglichen Schutz raten, schlimmstenfalls sind Sie mit einem zu teuren Tarif überversichert.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Leistungen der unterschiedlichen PV-Versicherungen und beraten Sie gerne individuell, wenn Sie eine Solaranlage kaufen möchten. Wir beraten Sie unabhängig — das heißt, wir vergleichen die Photovoltaikversicherungen aller Versicherer am Markt und finden für Sie die günstigste Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Allgefahrenversicherung für Schäden an der PV-Anlage selbst

Die Allgefahrenversicherung ist die wichtigste Versicherung für Photovoltaikanlagen. Sie deckt die meisten Schäden ab, die an der Photovoltaikanlage selbst entstehen können. Hierdurch lassen sich Schadensfälle wie Diebstahl, Vandalismus und Wetterschäden abdecken. Auch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit und technische Probleme wie Induktion oder Kurzschluss sind abgesichert. Lediglich Erdbeben sind oft ausgenommen, was in Deutschland ohnehin kein großes Problem sein sollte.

Ertragsausfallversicherung: Hilft, wenn die Stromproduktion still steht

Die Photovoltaikanlage ist nur dann wirtschaftlich, wenn Sie einen Ertrag über die Einspeisevergütung erzielen. Fällt die Vergütung weg, weil die PV-Anlage keinen Strom produziert, — beispielsweise aufgrund von Beschädigung — kann das die Wirtschaftlichkeit gefährden. Je nach Umfang des Schadens kann die Reparatur oder Instandsetzung der Anlage einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Eine Ertragsausfallversicherung ersetzt dem PV-Betreiber die finanziellen Ertragsausfälle, die Ihnen durch die fehlende Einspeisevergütung entstehen. Dabei sind immer die Ertragsausfälle aus den Schäden versichert, die mit der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung abgedeckt sind. Daher werden die beiden Versicherungsarten auch häufig unter dem Begriff Photovoltaikversicherung zusammen angeboten.

Die Ertragsausfallversicherung beinhaltet häufig eine sogenannte Karenzzeit von ein bis zwei Tagen. Das bedeutet, dass die Versicherung bei kurzen Ausfallzeiten von ein bis zwei Tagen noch nicht einspringt. Erst bei längeren Ausfallzeiten am Stück wird der Ertragsausfall von der Versicherung getragen — abzüglich der vereinbarten Karenzzeit.

Die klassische Photovoltaikversicherung mit Allgefahren- und Ertragsausfallversicherung kostet je nach Anlagengröße zwischen 1,50 bis 2,00 Euro pro kWp im Jahr.

Be­trei­ber­haft­pflicht-Ver­si­che­rung: Schutz für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile einer montierten Photovoltaikanlage lösen und beim Herunterfallen Personen verletzten oder fremdes Eigentum beschädigen. Oder bei der Einleitung von Energie ins öffentliche Stromnetz geht etwas schief, bspw. durch Schäden am Wechselrichter, und es kommt im Stromnetz zu Schäden oder Ausfällen. Der Betreiber der Anlage ist dann in der Haftpflicht und muss entstandene Schäden finanziell begleichen.

Eine Photovoltaik Betreiber-Haftpflichtversicherung bietet hier den passenden Versicherungsschutz für Betreiber. Diese Versicherung springt ein, wenn Dritten durch die PV-Anlage Schäden zugefügt werden, für die der Betreiber haften muss. Je nach Tarif sind pauschale Beträge für Personen- und Sach- und allgemeine Vermögensschäden, Schäden am Stromnetz des Energieversorgers, Schäden durch Umwelteinwirkung und Bauherren-Haftpflicht abgedeckt. Auch spezielle Erweiterungen, z. B. eine Mietsachenabdeckung an Immobilien für Anlagen auf Pachtdächern, sind mit dem Versicherer vereinbar.

Die Haftpflichtversicherung ist nicht in der normalen Photovoltaikversicherung inbegriffen. Diese Fragen sollten Sie daher sich bei der Auswahl Ihrer Versicherung stellen:

  • Ist der Versicherungsumfang ausreichend?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung und wenn ja ab wann?
  • Welche Schäden bis zu welcher Höhe sind durch die Versicherung abgedeckt?
  • Was passiert im Fall eines Totalschadens der Photovoltaikanlage? Wird eine Neuinstallation der Anlage bezahlt oder nur der Restwert erstattet?

Ein Beispiel für eine Elektronikversicherung – Was ist versichert?

Sachversicherung für Photovoltaikanlagen

Versichert werden können Dach- und Fassadenanlagen bestehend aus:

  • Photovoltaikmodulen
  • Modultragegestelle
  • Wechselrichter
  • Erzeugungs- und Einspeisezähler (Akkumulatoren, Laderegler)
  • Blitz- und Überspannungsschutzeinrichtungen
  • Gleich- und Wechselstromverkabelung
  • ggf. Schaltanlagen und Transformatoren.

Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen

Gilt nur für Dach- und Fassadenanlagen mit einer Versicherungssumme bis 1 Mio. Euro:
Versichert werden kann der Ertragsausfall als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens gemäß § 2 Allianz ABE 2011 an der versicherten Anlage. Ein Ertragsausfall wird auch ersetzt, wenn mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Anlage auch ein Sachschaden am Gebäude auf/an dem die versicherte Anlage montiert ist, entstanden ist und als Folge dieses Sachschadens am Gebäude oder Teilen des Gebäudes die Einsatzmöglichkeit der versicherten Anlage beeinträchtigt oder unterbrochen ist. Als Ertragsausfall gilt der entgangene Erlös aus dem Stromverkauf. Die Haftzeit für die Entschädigungsleistung beträgt max. 6 Monate, bei einer zeitlichen Selbstbeteiligung von zwei Tagen. Alternativ kann eine Haftzeit von 3 Monaten gegen Nachlass oder eine Haftzeit von 12 Monaten gegen Zuschlag vereinbart werden.

Die Entschädigungsleistung berechnet sich wie folgt:

  • Nicht verfügbare Leistung [kWp] x 3,75 [kWh pro kWp und Tag] x gesetzliche Einspeisevergütung [Euro pro kWh] x Ausfalltage.

Mitversichert gilt zudem im Falle eines entschädigungspflichtigen Totalschadens eine Einspeisedifferenzdeckung. Diese greift, wenn eine Anpassung der Einspeisevergütung durch das Energieversorgungsunternehmen für die nach dem Totalschaden neu errichtete Photovoltaikanlage erfolgt. Entschädigt wird die Einspeisedifferenz aufgrund einer Reduzierung der Einspeisevergütung gegenüber der ursprünglichen Photovoltaikanlage für die Dauer von 12 Monaten ab der Inbetriebnahme der neuen Anlage. Die Entschädigung ist auf einen Betrag von maximal 10.000 EUR begrenzt.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Hausverteiler und -anschlüsse sowie nicht im Anlagenumfang enthaltene Sachen (z.B. Umspann-/ Übergabestationen oder Netze des öffentlichen Stromversorgers).

Mitversichert sind auf Erstes Risiko bis jeweils 15.000 EUR:

  • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für Luftfracht, Bergung, Erd-, Pflaster, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung

Welche Gefahren sind versichert?

Die Elektronikversicherung nach Allianz ABE 2011 leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Sachschäden an der versicherten Photovoltaikanlage und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Versichert sind insbesondere Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang
  • Überschwemmung — nur unter bestimmten Voraussetzungen

Selbstbeteiligung bei der Allianz Elektronik-PV-Versicherung

Die Selbstbeteiligung für Schäden an der Photovoltaikanlage beträgt mindestens 250 Euro und kann gegen Nachlass erhöht werden.

Die Selbstbeteiligung für die Ertragsausfallversicherung beträgt zwei Tage und kann gegen Zuschlag auf einen Tag reduziert werden.

Die Allianz etwa bietet eine Photovoltaikversicherung als Zusatz zu ihrer Gebäudeversicherung “SicherheitPlus” an.

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Kriegsereignisse jeder Art
  • innere Unruhen
  • Terrorakte unter bestimmten Voraussetzungen ist der Teilwiedereinschluss gemäß Klausel “Schäden durch Terrorakte” möglich
  • Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Erdbeben
  • betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung

Wir haben Rahmenverträge mit der Allianz und R&V Versicherung, um Ihnen den größtmöglichen Schutz zu bestmöglichen Preisen zu bieten. Unabhängig von unseren bestehenden Rahmenverträgen vergleichen wir beständig alle PV-Versicherungsanbieter und finden die für Sie optimale Versicherung mit Konditionen im besten Preis-Leistungs-Verhältnis.