PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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Hinter dem Begriff Direktvermarktung verbirgt sich der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Photovoltaik‚ Wind, Biogas oder Wasser). Dieser wird an der Strombörse, über das sogenannte Marktprämienmodell, bedarfsgerecht und erlösoptimiert vermarktet.

Direktvermarktung Photovoltaik

Der Direktvermarkter zahlt Ihnen die erzielten Strombörsenerlöse (Marktwert) abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Zusätzlich erhalten Sie von Ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber die Marktprämie.

Geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell)

Die geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell) ist relevant sowohl bei Volleinspeiseanlagen als auch bei Überschusseinspeiseanlagen: Anstelle der Einspeisung gegen EEG-Einspeisevergütung leitet der Anlagenbetreiber alternativ den Strom – ungefördert oder gefördert – durch ein öffentliches Netz um ihn an Dritte zu verkaufen (vgl. § 33a EEG). Dies wird als „Direktvermarktung“ bezeichnet.

Strom, der gar nicht erst durch das öffentliche Netz geht, wird hingegen im Sinne des EEG nicht als direkt vermarkteter Strom angesehen sondern als Stromüberlassung an Dritte vor Ort.

Im EEG 2012 gab es für Grünstromproduzenten drei Möglichkeiten, ihren Strom direkt zu vermarkten: Erstens zum Zweck der Inanspruchnahme der sogenannten optionalen Marktprämie (EEG 2012 ab dem 1. Januar 2012). Zweitens zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 39 EEG 2012. Und drittens als Sonstige Direktvermarktung.

Im EEG 2014 (ab 01.08.2014) gilt die Direktvermarktung als Regelvermarktung für PV-Strom. Ausgenommen vom Zwang zur Direktvermarktung werden (bei Interesse des Anlagenbetreibers) nur PV-Anlagen mit einer Größe bis zu 500 kWp und ab dem 1.1.2016 nur noch mit einer Größe bis zu 100 kWp.

Die Möglichkeit, Strom anteilig direkt zu vermarkten – z.B. 40 % gegen Einspeisevergütung einzuspeisen und 60 % direkt zu vermarkten – bleibt auch im EEG 2014 erhalten. Genauso ist es möglich – und oftmals die wirtschaftlichste Konstellation – vorrangig PV-Direktverbrauch (Eigenversorgung oder Stromüberlassung an Dritte vor Ort) zu machen und nur den Überschussstrom direkt zu vermarkten, entweder mit Marktprämie oder als Sonstige Direktvermarktung.

In der Regel bedient sich der Anlagenbetreiber eines “Direktvermarkters” (an der Börse zugelassenes Dirktvermarktungsunternehmen) und kalkuliert in seinen Erlöserwartungen mit dem “Anzulegenden Wert” als auf 20 Jahre feste Erlösobergrenze im Marktprämienmodell, bestehend aus monatsdurchschnittlichem Börsenpreis zuzüglich gleitender Marktprämie, abzüglich der vertraglich zu vereinbarenden Vermarktungspauschale für den Direktvermarkter.

Warum lohnt sich Direktvermarktung

1. Durch das Marktprämienmodell

Wie unterscheidet sich das Marktprämienmodell von der normalen EEG-Vergütung?

Direktvermarktung Photovoltaik Marktprämienmodell
  • In der Direktvermarktung wird der regenerative Strom nach den Marktprämienmodell im Auftrag des Anlagenbetreibers vermarktet
  • Die Summe aus Marktwert (Börsenpreis) und der vom Verteilnetzbetreiber gezahlten Marktprämie entsprechen immer mindestens der fixen EEG- Einspeisevergütung
  • Mit der Direktvermarktung können Sie durch garantierte Zusatzprämien dauerhafte Mehrerlöse erzielen

2. Durch die gesetzliche Verpflichtung

Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100kW gesetzlich verpflichtend. Bei Nichteinhaltung fällt die EEG-Einspeisevergütung gegenüber der Direktvermarktung deutlich zurück.

Direktvermarktung Photovoltaik gesetzliche Verpflichtung
  • Neuanlagen größer 100kWp, die nach dem 01.01.16 in Betrieb genommen wurden, müssen in die gesetzlich verpflichtende Direktvermarktung
  • Die verpflichtende Direktvermarktung gilt für Anlagen ab 500kWp bereits seit August 2014.
  • Jede Neuanlage größer 100kWp muss mit der entsprechenden Mess-und Übertragungstechnik ausgerüstet werden um dem Direktvermarkter den Zugriff auf die PV-Anlage zu ermöglichen
  • Für den Anlagenbetreiber entsteht durch die gesetzlichen Regelungen des Marktprämienmodells kein finanzielles Risiko
  • Die Direktvermarktung ermöglicht Ihnen Zusatzerlöse gegenüber der normalen EEG-Einspeisevergütung – ohne das Marktprämienmodell sinken Ihre Erlöse deutlich.

3. Jetzt schon vorbereitet sein für die Zeit nach dem EEG

Mit der Direktvermarktung bereiten Sie sich schon heute auf die Zeit nach dem Auslaufen Ihrer EEG-Förderung vor.

Egal ob Sie Ihren Strom in Zukunft selbst verbrauchen wollen oder ihn durch Ihren Direktvermarkter an der Strombörse vermarkten, erhalten Sie über eine transparentes Kundenportal einen übersichtlichen Einblick in Ihre Leistungsdaten sowie die monatliche Vergütung.

4. Ihre Mehrwerte

Erzeugungsmengen effizient vermarkten…

Direktvermarktung Photovoltaik Ihre Mehrwerte
  • Als EEG-Anlagenbesitzer steht es Ihnen frei den von der PV-Anlage erzeugten Strom an Dritte zu verkaufen.
  • In diesem Fall wird der erzeugte Strom nicht vom Netzbetreiber abgenommen sondern von Ihrem Direktvermarkter – dieser verkauft den Strom an der Strombörse.
  • Kein finanzielles Risiko für den Anlagenbetreiber durch das Marktprämienmodell
  • Ihr Mehrwert:
    Garantierte Zusatzerlöse gegenüber der fixen EEG-Einspeisevergütung.

… und Erlöse erhalten

Sonstige Direktvermarktung

Anlagenbetreiber können ihren Grünstrom (PV- oder anderer EE-Strom) direkt zum Marktpreis ohne weitere Förderung an der Börse verkaufen. Dieser Weg der sogenannten “Sonstigen Direktvermarktung” (§20 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014, vormals §33b Nr. 3 EEG 2012) wird noch selten begangen, da die finanziellen Unterschiede zur entgangenen EEG-Vergütung bzw. zum “Anzulegenden Wert” (Erlösobergrenzen im Marktprämienmodell) zu groß sind. Im Bereich der Photovoltaik ist allerdings ab dem Jahr 2021 mit einer starken Zunahme der “Sonstigen Direktvermarktung” zu rechnen, da immer mehr PV-Anlagen aus dem 20-jährigen Förderanspruch herausfallen. Schon heute gibt es Dienstleister und Direktvermarktungsunternehmen, die sich auf die förderfreie Sonstige Direktvermarktung spezialisieren, um regionale EE-Stromtarife zu bewerben oder “Stromgeber und Stromnehmer” poolartig zu bündeln.