PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Abfindung: Steuern sparen mit Photovoltaik

I. ABFINDUNG VERSTEUERN – FÜNFTEL REGELUNG §34 ESTG

Abfindungen sind außerordentliche Einkünfte nach §34 EStG und werden steuerbegünstigt. Da die Einnahmen über viele Jahre hinweg erwirtschaftet wurden, so entschied der Gesetzgeber, soll auch die Auszahlung über mehrere Jahre erfolgen.

Durch die Auszahlung nach der Fünftel Regelung kann der Empfänger der Abfindung Steuern sparen.

Die Abfindung versteuern – folgende Möglichkeiten gibt es:

ABFINDUNG VERSTEUERN MÖGLICHKEIT 1

Durch Nutzung der Fünftel Regelung wird ein Fünftel der Abfindung im Jahr der Auszahlung auf das zu versteuernde Einkommen addiert. Anschließend wird die Steuerzahlung, die auf das Fünftel der Abfindung anfällt, mit 5 multipliziert. Gelingt es also im Jahr der Auszahlung das zu versteuernde Einkommen gegen 0€ zu senken, so ergeben sich enorme Steuervorteile.

Im Zuge einer Investition in eine Solaranlage macht es immer Sinn, die Fünftel Regelung zu nutzen.

ABFINDUNG VERSTEUERN MÖGLICHKEIT 2

Die Abfindung wird im Jahr der Auszahlung auf das zu versteuernde Einkommen addiert und dementsprechend versteuert.

Diese Form der Versteuerung macht nur dann Sinn, wenn durch einen hohen Steuersatz keinen Unterschied zur Abschreibung mit der Fünftel Regelung entsteht. Soll jedoch beispielsweise durch eine Photovoltaik Anlage die Steuerzahlung der Abfindung verringert werden, dann ist die Anwendung der Fünftel Regelung die sinnvollste Lösung.

STEUERN SPAREN MIT FÜNFTEL REGELUNG: VORAUSSETZUNG

  • Das Arbeitsverhältnis muss auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet worden sein
  • Die Abfindung muss als Einmalzahlung erfolgen. Wird die Abfindung über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, so kann die Fünftel Regelung nicht angewendet werden.

FÜNFTEL REGELUNG – BERECHNUNG IN 4 SCHRITTEN

  1. Ermitteln Sie die Steuerzahlung im Jahr der Auszahlung ohne Abfindung
  2. Ermitteln Sie die Steuerzahlung im Jahr der Auszahlung mit Abfindung
  3. Ermitteln Sie die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen
  4. Multiplizieren Sie das Ergebnis mit 5

BEISPIEL:

Zu versteuerndes Einkommen: 50.000€

Abfindung: 80.000€

1/5 der Abfindung: 16.000€

verheiratet – inkl. Kirchensteuer

ABFINDUNG VERSTEUERN MIT FÜNFTEL REGELUNG

  1. Steuerzahlung auf 50.000€ (ohne Abfindung): 8.821€
  2. Steuerzahlung auf 66.000€ (mit 1/5 der Abfindung): 14.422€
  3. Differenz: 14.422€ – 8.821€ = 5.601€
  4. Steuerzahlung auf die gesamte Abfindung: 5 x 5.601€ = 28.005€

ABFINDUNG VERSTEUERN OHNE FÜNFTEL REGELUNG

  1. Steuerzahlung auf 50.000€ (ohne Abfindung): 8.821€
  2. Steuerzahlung auf 130.000€: 42.772€
  3. Differenz: 42.772€ – 8.821€ = 33.951€
  4. Steuerzahlung auf die gesamte Abfindung ohne Fünftel Regelung: 33.951€

VORTEIL ABFINDUNG STEUERN SPAREN DURCH NUTZEN DER FÜNFTEL REGELUNG:

33.951€ – 28.005€ = +5.946€II. INVESTITIONSABZUGSBETRAG (IAB) NACH §7G ESTG

Bei einer Abfindung Steuern sparen durch den IAB: Da es sich bei einer Photovoltaikanlage um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, kann bereits bis zu 2 Jahren vor der Anschaffung eine Abschreibung von 40% der Investitionssumme steuerlich geltend gemacht werden. (die Solaranlage wird dachparallel installiert und ist somit kein fester Bestandteil des Gebäudes)

Es gilt zu beachten, dass rückwirkend die Gesetzgebung nur ab dem Jahr 2016 den  Investitionsabzugsbetrag (IAB) anerkennt. Es sei denn, es liegt aus dem Jahr 2015 eine verbindliche Bestellung o.ä. vor, mit dem eine konkrete Investitionsabsicht belegbar ist.

Durch den Investitionsabzugsbetrag kann das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Abfindung bis zu 0€ gesenkt werden, auch wenn das Jahr bereits vergangen ist.

ABFINDUNG

STEUERN SPAREN MIT  PHOTOVOLTAIK AUF FREMDER DACHFLÄCHE

FÜR EINE STAATLICH GEFÖRDERTE PHOTOVOLTAIKANLAGE BRAUCHEN SIE KEINE EIGENE DACHFLÄCHE!

Investieren Sie in eine Solaranlage und erwerben Sie 100% Eigentum! Neben staatlich garantierten Einnahmen profitieren Sie von einer lukrativen Rendite und attraktiven Steuervorteilen.

III. ABFINDUNG PHOTOVOLTAIK BEISPIEL RECHNUNG

Abfindung versteuern: 100.000€ – Ehepaar verheiratet – Steuerfreibetrag nach Splittingtabelle 2017: 17.600€inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – Beide Berechnungen mit Fünftel Regelung

ABFINDUNG VERSTEUERN OHNE PV ANLAGE

gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in 201775.000€
Steuerzahlung 18.063€
Steuerzahlung mit 1/5 (20.000€) der Abfindung, zu versteuerndes Einkommen 95.000€ 26.495€
Steuerzahlung auf 1/5 der Abfindung (26.495€ – 18.063€)8.432€
Steuerzahlung auf die Abfindung mit Fünftel Regelung (5 x 8.432€) 42.160€
=> Steuerzahlung in 2017 ohne PV Anlage:60.223€
STEUERZAHLUNG 2017 (OHNE PV ANLAGE):60.023 €

ABFINDUNG VERSTEUERN MIT PV ANLAGE

Photovoltaik Anlage Investition187.500€
Verringerung des zu versteuernden Einkommens durch IAB (40%)75.000€
Neues zu versteuerndes Einkommen in 2017 ohne Abfindung0€
Steuerzahlung auf ein Fünftel der Abfindung (20.000€)390€
Gesamte Steuerzahlung mit Fünftel Regelung (5 x 390€)1.950€
=> Steuern sparen in 2017 durch PV Anlage:58.273€

STEUERZAHLUNG 2017 (MIT PV ANLAGE): 1.950 €BEI DER ABFINDUNG STEUERN SPAREN UND FREMDKAPITAL VERMEHRENBEISPIEL FINANZIERUNG: (MEHR DAZU…)

Investition187.500€
Anzahlung 15%28.125€
Laufzeit15 Jahre
Zinsen2%
Jährlicher Gewinnüberschuss während der 15 Jahre Tilgung200€
Einnahmen nach Abzahlung der Anlage von Jahr 15 – 30150.000€

FAZIT: DIE KOMBINATION ABFINDUNG PHOTOVOLTAIK:
EINE DER LUKRATIVSTEN INVESTITIONEN ÜBERHAUPT

Die Steuerersparnis ist enorm. In diesem Beispiel liegt die Steuerersparnis bei 58.273€.

Durch die Finanzierung und die gesetzlich garantierten Einnahmen, zahlt sich die Anlage mit einem Gewinnüberschuss innerhalb von 15 Jahren von selbst ab. 

Insgesamt erwirtschaftet die Anlage voraussichtlich Gewinne in Höhe von 337.500€.

IV. ABFINDUNG PHOTOVOLTAIK DIREKTINVESTMENT – VORTEILE

  • Keine eigene Dachfläche – Die Anlage wird auf einer fremden Dachfläche gebaut, so kann die Solar Investition genau an die Abfindung angepasst werden
  • 100% Eigentum – Der Käufer erwirbt Eigentum an allen Komponenten, kein Fond, keine Beteiligung
  • Erstrangige Dienstbarkeit – Ein Grundbucheintrag sorgt über die gesamte Laufzeit für höchstmögliche Sicherheit
  • Gesetzlich garantierte Einnahmen – Rendite von über 7% durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20 Jahre
  • Sicherheit – Jede Anlage ist Vollkasko und Haftpflichtversichert
  • Wartung & Verwaltung – renommierte Partnerunternehmen mit Technikern  vor Ort übernehmen die Wartung der Anlage

PHOTOVOLTAIKANLAGEN RECHNEN SICH AUCH OHNE STEUERVORTEILE

Solaranlagen rechnen sich nicht nur im Zusammenhang mit einer Abfindung oder einer Steuerzahlung. Allgemein zählen Solaranlagen aufgrund der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung, der gut kalkulierbaren Sonneneinstrahlung und der wartungsarmen Technik zu einer der sichersten sowie kalkulierbarsten Investments und das mit attraktiven Renditen von über 7%. Wenn man nun die Optimierung der Steuerzahlung bzw. der Abfindung und die Photovoltaik Investition verbindet, so erhält man eines der lukrativsten Investments überhaupt.

V. ABFINDUNG STEUER SPAREN MIT ALTERNATIVEN

Um eine Einkommensminderung für Steuererstattungen im Fall einer Abfindung zu erzielen, gibt es auch Alternativen. Jedoch ist keine einzige davon mit der Investition in eine PV Anlage zu vergleichen. Zu den Alternativen zählen:

  • Einzahlungen in Rürup-Verträge
  • Spenden
  • Verluste aus Investitionen
  • Vermietungsverluste
  • Immobilien

Die Auszahlung ist in 2017 oder früher erfolgt und Sie möchten bei der bereits ausgezahlten Abfindung Steuern sparen? Eine rückwirkende Steuerminderung kann nur mittels eines Investitionsabzugsbetrages (IAB) erzielt werden. Es kann nicht rückwirkend in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden und es können auch nicht rückwirkend Verluste angerechnet werden. Die Nutzung des IABs kann nur auf ein bewegliches Wirtschaftsgut, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage geltend gemacht werden.

Ein weiterer großer Vorteil einer Photovoltaikanlage, sind neben der Nutzung des IABs die Möglichkeit einer weiteren Abschreibung zu nutzen: Die Sonder-AfA von 20% im Jahr der Anschaffung oder aufgeteilt auf die ersten 5 Jahre und die lineare Abschreibung von 5% über 20 Jahre. So können insgesamt 100% der Solaranlage über 20 Jahre abgeschrieben werden, insgesamt 55% bereits im Jahr der Investition und in den Jahren zuvor.

Mit einer Immobilie bei der Abfindung Steuern sparen? Hier beträgt die Abschreibung 2% bis 2,5%. Die Abschreibungsdauer beträgt 40 bis 50 Jahre. Dies gilt nur für die Immobilie, Grund und Boden bleibt steuerlich unbedeutend.

ABFINDUNG STEUERN SPAREN IM VERGLEICH: ABFINDUNG PHOTOVOLTAIK – ABFINDUNG IMMOBILIE

Investition Immobilie: 200.000€

Abzüglich Grund und Boden 50.000€

Steuerlich absetzbar im Jahr der Abfindung: 150.000€ x 0,02 = 3.000€

Investition Photovoltaikanlage: 200.000€

Abzüge: keine

Steuerlich absetzbar im Jahr der Abfindung: 200.000€ x 0,4 = 80.000€