PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

als Stromverbraucher Ust-abzugsfähig

Umsatzsteuerabzugsfähiger Strombezug. Wenn der betroffene Akteur Strom aus der Photovoltaikanlage als integralen Bestandteil seines Gewerbebetriebs nutzt, so handelt es sich hierbei um umsatzsteuerabzugsfähigen Strombezug. Dieser eigenverbrauchte Strom von der Solaranlage wird genauso wie der im Gewerbebetrieb verbrauchte Netzbezugsstrom quasi umsatzsteuerfrei behandelt: Gezahlte Vorsteuer wird mit der nächsten Umsatzsteuererklärung verrechnet.
Siehe auch Umsatzsteuerpflicht .

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