PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Anzulegender Wert d. Ausschreibung

Bei einer Inbetriebnahme einer Freiflächenanlage ab 01.09.2015 bis einschließlich voraussichtlich 31. 12. 2016 ermittelt die Bundesnetzagentur die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert mittels Ausschreibung. Voraussetzung ist eine Anlagennennleistung von mindestens 100 kWp.
Mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2017 (EEG 2016) gilt für alle Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung größer 1 MWp, dass die Bundesnetzagentur die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert mittels Ausschreibung festlegt.

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