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Betreiber

Als Betreiber (einer technischen Anlage) bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person, welche hinreichende Verfügungsgewalt über die “Fahrweise” der Anlage hat, ein hinreichendes technisches und wirtschaftliches Betreiberrisiko trägt und die Anlage “auf eigene Rechnung betreibt”. Im Bereich des EEG ist in den Begriffsbestimmungen ausdrücklich geregelt, dass ein “Nutzer” (= Betreiber) einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie (oder aus Grubengas) nicht gleichzeitig Eigentümer einer EEG-Anlage sein muss. So wird ein PV-Mieter dann hinreichend zum Betreiber einer PV-Anlage, wenn er Einfluss auf die Fahrweise hat (z.B. selbst den AC- oder den DC-Freischalter zur PV Anlage betätigen kann), selbst das Betreiberrisiko inne hat (siehe Betreiberhaftpflichtversicherung und Wartungs- und Betriebsführungsvertrag ), sowie die Abrechnungen (EEG Einspeisevergütung) mit dem Netzbetreiber vornimmt. Der PV-Teilmieter hat ebenfalls Betreiberrisiken. Diese werden jedoch im Innenverhältnis über den Vertrag PV-Teilmiete auf den Hauptbetreiber zum Zweck der Risikoabsicherung übertragen.

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