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Betreiberhaftpflichtversicherung

Eine Betreiber-, auch Betriebshaftpflichtversicherung genannt, deckt Schäden gegenüber Dritten ab, muss grundsätzlich bei PV-Projekten auf fremden Dächern und Flächen abgeschlossen werden. Beim Betreibermodell PV-Miete sollte die Versicherung vom PV-Mieter abgeschlossen werden, um auszuschließen, dass durch seine “Betreiberschaft” Schäden an fremden Personen oder Sachen entstehen, deren Schadenshöhe nicht gedeckt wäre. Beim Betreibermodell “PV Teilmiete” sollte die Betreiberhaftpflichtversicherung vom Hauptbetreiber(meistens der Investor) abgeschlossen werden und denMitbetreiber mit einschließen.

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