Dritte vor Ort beliefern
Ein Investor errichtet eine PV-Anlage auf einem fremden Gebäude. Der Solarstromnutzer (Gebäudeeigentümer/-pächter) zahlt einen vereinbarten Lieferpreis in €/kWh. Der überschüssige Solarstrom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Verteilnetzbetreibers eingespeist und gemäß EEG vergütet. Für den Solarstrom ist vom Anlagenbetreiber EEG-Umlage an den Netzbetreiber abzuführen. (ab EEG 2012/I – also Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2012)