PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

EEG 2012

Am 30. Juni 2011 beschloss der Deutsche Bundestag eine umfassende Novelle des EEG. Eine außerordentlich starke Kürzung wurde für die Photovoltaik beschlossen. Die Änderungen traten zum 1. Januar 2012 in Kraft: Das erste EEG 2012, im Glossar auch 2012/I genannt hatte nur drei Monate Bestand bis zum 31.12.2012. Es waren die einzigen drei Monate, in denen es bei PV-Strom -“Direktverbrauch durch Dritte” eine Direktverbrauchs-EEG Vergütung gab (ab ca. 8 Ct/kWh bei Kleinanlagen) und gleichzeitig eine abzuführende reduzierte EEG Umlage für den gelieferten direkt verbrauchten PV-Strom (Grünstromprivileg 2 Ct/kWh). Mit der sogenannten Photovoltaik-Novelle (PV-Novelle) sind Ende Juni 2012 umfangreiche Änderungen bei der Vergütung von Photovoltaik-Strom nach Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, die rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft getreten sind. Die Ergebnisse beinhalten im Wesentlichen: Neugestaltung der Vergütungsklassen (bis 10 kW, bis 40 kW, bis 1 MW und bis 10 MW), Einmalabsenkung der Vergütungssätze um 15 %, anschließend „Basisdegression“ um monatlich 1 % . Es erfolgte erstmals eine Begrenzung des Gesamtausbauziels für die geförderte Photovoltaik in Deutschland auf 52 GW. Ein jährlicher „Ausbaukorridor“ wurde mit 2,5 bis 3,5 GW festgesetzt, eine zubauabhängige Steuerung der Degression („atmender Deckel“), wurde bei Überschreitung des Ausbaukorridors mit Stufen von 1,0 % bis 2,8 % festgelegt. Der Eigenverbrauchs-Bonus (Direktverbrauchsvergütung) für Neuanlagen wurde gestrichen. Mit dem eingeführten „Marktintegrationsmodell“ wird für Anlagen zwischen 10 kW und 1000 kW pro Jahr ab 2014 nur noch 90 % der gesamten erzeugten Strommenge nach EEG vergütet.

img

SunShineEnergy