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EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt worden zur Finanzierung der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt. Wegen ihrer Umverteilungswirkungen und hier vor allem aufgrund der Tatsache, dass energieintensive Unternehmen mit ihrem 1 GWh/Jahr übersteigenden Stromverbrauch weitgehend von der EEG-Umlage befreit sind, ist die EEG-Umlage immer wieder Gegenstand der politischen Diskussion. Zudem ist ihre Berechnung als Differenz zwischen Börsenstrompreis und gesetzlichen Vergütungen problembehaftet, da der Börsenstrompreis aufgrund des Merit-Order-Effekts mit steigender Einspeisung von erneuerbaren Energien sinkt, sodass die kalkulatorischen Differenzkosten trotz unveränderter effektiver Kostenbelastung steigen.

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