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Geförderte Direktvermarktung (Ausschreibungsmodell)

Für Freiflächenanlagen wird ab dem 1.9.2015 keine Förderung mehr über das bisherige System der Einspeisevergütung gewährt. Nur PV-Freiflächenanlagen, die bis einschließlich 31.8.2015 in Betrieb genommen wurden, erhalten noch die gesetzlich festgelegte Förderung (Marktprämie / EEG-Vergütung) und müssen nicht an Ausschreibungen teilnehmen.

Seitdem wird die Förderhöhe für PV-Freiflächenanlagen zwischen 100 kWp und 10 MWp ausschließlich über die sogenannte „Geförderte Direktvermarktung (Ausschreibungsmodell)“, kurz über Ausschreibungen ermittelt. PV-Anlagen unter 100 kWp bzw. über 10 MWp erhalten weder eine Förderung, noch können sie an den Ausschreibungen teilnehmen. Solchen Anlagen steht noch die Sonstige Direktvermarktung offen.

Im Jahr 2015 gab es Ausschreibungsrunden sowohl im “pay as bid” als auch im “uniformprizing”-Verfahren. Die Förderhöhen betrugen je nach Ausschreibungsrunde und -art zischen 8 Ct/kWh und ca. 9,3 Ct/kWh. Im Jahr 2016 erfolgen ausschließlich Ausschreibungsrunden nach dem “Pay as bid”-Verfahren. Es ist mit Fördersätzen von ca. 8 bis ca. 9 Ct/kWh zu rechnen. Für das Jahr 2017 sieht der erste Entwurf der EEG Novelle 2016 eine Freigabe aller PV-Anlagen bis zu 1 MW für einen gesetzlich festgelegten Fördersatz vor.

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