PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Grünstromprivileg (solares)

In der Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.07.2014 mit den EEGs 2012/I und 2012 (Inbetriebnahme ab 1.4.2012) erhielten Anlagenbetreiber, die die PV-Anlage zur Stromlieferung an einen “Dritten in unmittelbarer räumlicher Nähe” beim Übertragungs-netzbetreiber unter www.netztransparenz.de (bis 02/2014 noch unter www.eeg-kwk.net) angemeldet hatten, einen EEG-gesetzlich formulierten Nachlass auf die abzuführende EEG-Umlage in Höhe von 2 Ct/kWh. Das Grünstromprivileg wurde mit dem EEG 2014 ab dem 01.8.2014 abgeschafft, es gibt keinen Grünstromprivileg-Bestandsschutz für o.g. PV-Anlagen.

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