PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Kleinunternehmer

Bei einem Jahresumsatz von bis zu 17.500 Euro aus selbstständigem Gewerbebetrieb – entspricht v.a. bei anderweitig nichtselbstständig angestellten Privatpersonen meistens dem Unternehmen “PV Anlage” – kann sich der Anlagenbetreiber von der Umsatzsteuer befreien lassen. Allerdings erhält er dann auch die Vorsteuerzahlungen für PV-Anlage und Betriebskosten und Ersatz-/erweiterungs-investitionen nicht zurück. Sonderfall Einfamilienhaus: Je höher der Eigenverbrauchsanteil einer PV-Anlage ist, desto langfristig wirtschaftlicher (und bürokratieärmer) ist es vermutlich, von Anfang an oder ab dem 6.Betriebsjahr auf “Kleinunternehmer” zu optieren.

img

SunShineEnergy