PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

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Mitbetreiber

Der Begriff des Mitbetreibers ist im Betreibermodell ” PV-Teilmiete ” von Bedeutung. Der PV-Investor hat alle Funktionen wie ein einziger Betreiber zu erfüllen. Er hat jedoch über den Vertrag PV-Teilmiete einen “stillenMitbetreiber ” im Projekt “PV Anlage mit Direktverbrauch und Überschusseinspeisung”. Der Hauptbetreiber ist für die gesamten Anmeldungen und Abrechnungen zuständig, für den Verantwortungsbereich des Mitbetreibers erledigt er dies in dessen vollmächtiger Vertretung (über den Vertrag PV-Teilmiete). Der Mitbetreiber mietet den prozentualen Anteil der PV-Anlage, welche seinem (prognostizierten oder tatsächlichen) Eigenverbrauchsanteil aus der Anlage entspricht. Er wird als Mitbetreiber zum Miterzeuger- und damit auch zum Eigenverbraucher von Strom aus der PV-Anlage. Für seinen genutzten Anteil der Stromerzeugung fällt damit keine EEG-Umlage (EEG 2012) bzw. bei Anlagen über 10 kWp nur die geminderte Eigenverbrauchs-EEG Umlage an. Vertraglich geregelt wird diese dann vom Hauptbetreiber an den Netzbetreiber abgeführt.

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