PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

PV-Anlage teilmieten (Teilanlagenmiete, PV-Anlagenmitbenutzung)

Ein PV-Anlageneigentümer (Investor) vermietet dem Gebäudeeigentümer/-pächter einen Teil der PV-Anlage zum Eigenverbrauch des Solarstroms. Die Höhe des gemieteten Anteils wird nach dem kalkulierten Eigenverbrauch des Solarstromnutzers festgelegt. Der Solarstromnutzer ist lediglich stiller Mitbetreiber der Anlage. Der überschüssige Solarstrom wird in das öffentliche Netz des zuständigen Netzbetreibers eingespeist und dem Anlageneigentümer (Hauptbetreiber ) gemäß EEG vergütet. Bei Inbetriebnahme bis 31.07.2014 fällt seitens des Anlagenbetreibers keine EEG Umlage an. Bei Inbetriebnahme ab 01.08.2014 (EEG 2014) fällt die gleitend eingeführte Eigenverbrauchs-EEG Umlagean (30,35,40% der vollen EEG Umlage).

img

SunShineEnergy