Unmittelbare räumliche Nähe
Verbrauch (von PV-Strom) in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage. Hier gelten vorrangig keine Entfernungsmaßstäbe, sondern primär netzbezogene Kriterien: Netzverknüpfungspunkt und Anschluss-/Entnahmestelle müssen innerhalb desselben Netzbereichs liegen (z.B. Stromversorgung erfolgt von der gleichen Trafostation des Verteilnetzbetreibers).