PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Wartungs- und Betriebsführungsvertrag (DGS-Mustervertrag)

Der Mieter einer Solarstromanlage im Modell der „Vollmiete“ kann das Vertragsmuster des “Wartungs- und Betriebsführungsvertrag” einsetzen, um die Wartungspflichten des Solarstromanlagen-Mietvertrages abzudecken zu können. Der Mieter kann hierzu mit der Wartung auf Basis des Vertrages einen Dritten, aber auch den Vermieter beauftragen. Im Modell „Teilmiete“ trägt der Vermieter die entsprechenden Wartungspflichten. Er kann ebenfalls durch Nutzung des Vertrages einen Dritten mit deren Erfüllung beauftragen. Soll bei der Teilmiete der Mieter eines ideellen Anteils der PV-Anlage die Wartung übernehmen, kann ebenfalls dieser Vertrag eingesetzt werden. Zu beachten ist, dass der Teilmieter nur einen Anteil an der Anlage mietet, die Wartung und Betriebsführung aber in der Regel für die gesamte Anlage einheitlich wahrgenommen werden muss. Der Mustervertrag kann auch in anderen Fällen – kein PV-(Teil-)Mieten-Projekt – für die Beauftragung eines Fachunternehmens mit der Wartung einer PV-Anlage eingesetzt werden.

img

SunShineEnergy