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Auf dem Weg zur Solaren Revolution: Das “Solarpaket 1” im Fokus

Auf dem Weg zur Solaren Revolution: Das "Solarpaket 1" im Fokus

Liebe Leserinnen und Leser

es ist wieder an der Zeit, in die Welt der erneuerbaren Energien einzutauchen, und diesmal steht das brandneue “Solarpaket 1” im Mittelpunkt. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett grünes Licht für diesen wegweisenden Gesetzesentwurf gegeben, der die Photovoltaik-Branche in Deutschland revolutionieren soll. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem umfangreichen “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung”? Wir werfen einen detaillierten Blick auf die entscheidenden Aspekte.

Auf dem Weg zur Solaren Revolution: Das "Solarpaket 1" im Fokus

Hintergrund und Verzögerungen: Eine kurze Chronik

Ursprünglich sollte das “Solarpaket 1” vor der Sommerpause seine Premiere feiern. Doch wie es oft in der Politik der Fall ist, führten interne Abstimmungen innerhalb der Koalition zu Verzögerungen. Am Mittwoch war es dann endlich so weit, das Bundeskabinett segnete den Entwurf ab, und damit begann eine neue Ära für die Solarenergie in Deutschland.

Ambitionierte Ziele und der Weg dorthin: Minister Habecks Vision

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, bekannt für sein Engagement im Bereich erneuerbare Energien, gibt die Marschrichtung vor. “Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 Gigawatt kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen”, erklärt Habeck. Das “Solarpaket 1” soll der Schlüssel sein, um dieses ehrgeizige Ziel zu verwirklichen.

Bürokratieabbau als treibende Kraft: Die Worte von Staatsekretär Sven Giegold

Eine der zentralen Herausforderungen, die das “Solarpaket 1” angeht, ist der Abbau von Bürokratie. Staatsekretär Sven Giegold betont, dass zahlreiche Entbürokratisierungsmaßnahmen eingeführt werden, um Unternehmen, Landwirten, Bürgern und Kommunen die Investition in Photovoltaik zu erleichtern. Beeindruckende Zahlen werden genannt: 18,5 Millionen Euro jährliche Einsparungen für die Wirtschaft und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands um 90.000 Stunden für die Bürger.

Ein ganzheitlicher Ansatz: Alle Bereiche der Solarenergie im Blick

Trotz des Schwerpunkts auf Stecker-Solar-Geräten deckt der Entwurf alle Bereiche der Solarenergie ab. Von Dach- und Freiflächenanlagen bis hin zu Mieterstrom und gemeinschaftlicher Energieversorgung – das “Solarpaket 1” adressiert eine breite Palette von Themen.

Beschleunigung für private Dachanlagen: Eine Win-Win-Situation

Private Dachanlagen stehen im Fokus des “Solarpakets 1”. Die geplante Vereinfachung des Netzanschlussverfahrens für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt bedeutet eine Verdreifachung der bisherigen Grenze von 10,8 Kilowatt. Der Zugang zur Direktvermarktung für kleinere Anlagen wird ebenfalls erleichtert, was die Kosten für optionale Direktvermarktung bei kleinen Anlagen senken soll.

Flexibilität für Gewerbeanlagen: Den Weg für mehr Eigenverbrauch ebnen

Im Segment der mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen zielt das “Solarpaket 1” darauf ab, die Direktvermarktung zu flexibilisieren. Gewerbliche Anlagen mit hohem Eigenverbrauch können künftig überschüssigen Solarstrom an den Netzbetreiber weitergeben, ohne Vergütung zu erhalten oder Direktvermarktungskosten tragen zu müssen.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Mieterstrom: Ein neues Modell

Die Herausforderung, gemeinsam Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen, wird durch das “Solarpaket 1” angegangen. Ein neues Modell für die bürokratiearme Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes wird präsentiert. Lieferantenpflichten entfallen, ebenso wie die Verpflichtung zur Reststrombeschaffung. Eine Überschusseinspeisung gegen EEG-Förderung ist geplant, und Mieterstrom kann auch umliegende Gebäude einbeziehen.

Erweiterung der EEG-Förderung auf den Außenbereich: Neue Perspektiven für bestehende Gebäude

Das “Solarpaket 1” wagt eine wegweisende Entscheidung – die Ausweitung der EEG-Förderung auf den Außenbereich. Diese Regelung gilt jedoch nur für bereits bestehende Gebäude, wobei der Stichtag auf den 1. März 2023 verschoben wird. Dies soll sicherstellen, dass Gebäude nicht ausschließlich für die Photovoltaik-Nutzung errichtet werden.

Innovation durch Balkonanlagen und Stecker-Solar-Geräte: Dezentrale Energieerzeugung neu definiert

Eine innovative Dimension der dezentralen Energieerzeugung wird durch Balkonanlagen und Stecker-Solar-Geräte eröffnet. Der Entwurf legt die Definition von Stecker-Solar-Geräten fest, die mit maximal zwei Kilowatt Leistung und einer Wechselrichter-Leistung von 800 Voltampere betrieben werden können. Die “Steckerfrage” wird den Normungsgremien überlassen, während die technische Norm weiter ausgearbeitet wird.

Repowering für Dachanlagen: Leistungsstärker ohne Vergütungsverlust

(Repowering bei Solaranlagen ist der Prozess der Modernisierung oder des Austauschs bestehender Solarmodule und Photovoltaikanlagen durch leistungsstärkere Technologien. Das Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern, die Gesamtleistung zu verbessern und die Lebensdauer der Anlage zu verlängern. Dies beinhaltet in der Regel das Entfernen veralteter Solarmodule und ihre Ersetzung durch modernere Modelle sowie die Integration fortschrittlicher Technologien wie Wechselrichter und Speicherlösungen. Repowering wird angestrebt, wenn ältere Anlagen nicht mehr wirtschaftlich oder technisch leistungsfähig sind, und ermöglicht es Betreibern, die Stromerzeugung zu maximieren und zur nachhaltigen Energieerzeugung beizutragen.)

Die Repowering-Regelung, die bereits für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gilt, wird durch das “Solarpaket 1” auf Dachanlagen ausgeweitet. 

Freiflächenanlagen und die Ausweitung der Flächenkulisse: Chancen und Herausforderungen

Eine zentrale Änderung betrifft die geplante Ausweitung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten sollen grundsätzlich für den Bau solcher Anlagen genutzt werden dürfen. Bundesländer haben jedoch eine Opt-Out-Option, wenn sie dies beschränken wollen. Die bisherige Praxis wird umgekehrt – die Bundesländer müssen diese Flächen nicht mehr explizit freigeben.

“Solarbranche in Zeiten der Haushaltskrise: Bundesregierung setzt auf Innovation und Resilienz”


Inmitten der Haushaltskrise nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts plant das Bundeswirtschaftsministerium dennoch das vierte Solarindustrie-Treffen mit Vertretern von Verbänden und Photovoltaik-Herstellern. Trotz finanzieller Engpässe infolge der Haushaltssperre wird die Dringlichkeit des Wiederaufbaus der Solarindustrie betont. Die Bundesregierung gilt als Vorreiter mit der geplanten Capex-Leuchtturm-Finanzierung für den Aufbau neuer Gigawatt-Produktionen. Die Unsicherheit durch das Gerichtsurteil beeinflusst jedoch die geplante Verkündung ausgewählter Projekte. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) betont die Notwendigkeit, sich hinter den Solarausbau zu stellen, wobei Resilienzboni und -ausschreibungen eine zentrale Rolle spielen, um die Auslastung der deutschen Photovoltaik-Produzenten zu sichern. Die Entscheidungen sollten zeitnah erfolgen, um die Resilienz der gesamten Photovoltaik-Wertschöpfungskette zu gewährleisten.

Ausblick und Abschluss: Was kommt als Nächstes?

Nach der Zustimmung des Bundeskabinetts geht das “Solarpaket 1” nun in den Bundestag. Im Herbst wird dieser über den Entwurf beraten, und voraussichtlich zum Jahreswechsel könnten die Neuregelungen in Kraft treten. Gleichzeitig arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium bereits am “Solarpaket 2”, das weitere Maßnahmen aus der “Photovoltaik-Strategie” umsetzen soll, die im Frühjahr von Politik und Branche gemeinsam erarbeitet wurde.

In einer Zeit, in der der Klimawandel unsere größte Herausforderung darstellt, markiert das “Solarpaket 1” einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Wir bleiben gespannt auf die Entwicklungen und werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

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Jessica Mitterer-Lankes
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Jessica Mitterer-Lankes

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