Sonderabschreibung
Bezeichnet auf Grundlage §7 Einkommensteuergesetz bei der Photovoltaik (als einem idR beweglichem Wirtschaftsgut) die Möglichkeit für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), beliebig verteilt auf die ersten 5 Jahre der betrieblichen Nutzungsdauer den Investitionswert einer PV Anlage um 20% steuerlich zu vermindern (abzuschreiben). Kann auch idR mit dem Investitionsabzugsbetrag IAB kombiniert werden.