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Strompreisbestandteile

Der Strompreis setzt sich aus (weitgehend) verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Strompreisbestandteilen zusammen. Zu den unabhängigen Komponenten gehören der Mess- und Verrechnungspreis (steckt in den Grundgebühren) sowie bei Gebäudestromverbräuchen über 100.000 kWh/a zwingend auch der bedarfslastorientierte Leistungspreis (bemisst sich meist nach der höchsten durchschnittlichen “15 Minutenspitze” an Bedarfslast im Jahr). Die derzeit neun verbrauchsabhängigen Strompreisbestandteile sind der Energiepreis (Vertriebspreis des EVU, oft 3,5 bis 8 Ct/kWh), die netzbezogenen Abgaben wie Netznutzungsentgelte (oft ca. 5 Ct/kWh), die Konzessionsabgabe (Abgaben für die Benutzung des Gemeindegebietes, bis zu 2,39 Ct/kWh) die Windkraft-Offshore (Haftungs-) Umlage mit 0,25 Ct/kWh, die NEV-Umlage (Netzentgeltverordnungsumlage seit 2012) mit 0,09 Ct/kWh zur Finanzierung der Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzentgelten, die KWK-Umlage (Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung seit 2002) mit bis zu 0,178 Ct/kWh, die Verordnung zur Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV seit 2014 mit 0,009 Ct/kWh), die EEG-Umlage (2014 sind es 6,24 Ct/kWh, 2015 ca. 6 Ct/kWh) sowie die Stromsteuer mit idR 2,05 Ct/kWh. Umsatzsteuer fällt idR zusätzlich hierauf an, also auch anteilig auf die EEG-Umlage .

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