PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN KAUFT MAN DIREKT BEIM HERSTELLER.

0800/6520000

Vergütung ab dem 21. Jahr

Nahezu alle PV-Anlagen werden 20 Jahre zuzüglich dem Rumpfjahr der Inbetriebnahme mit einem granierten Fördersatz betrieben (EEG-Vergütung oder “Anzulegender Wert“ in der geförderten Direktvermarktung(Marktprämienmodell)). Danach werden die Anlagen in der Regel weiterbetrieben und speisen ganz oder überschüssig PV-Strom in das öffentliche Netz ein. Aus heutiger Sicht (1/2016) wird der eingespeiste Strom im Rahmen der “Sonstigen Direktvermarktung” vergütet werden. Die entsprechende Vergütungshöhe resultiert dann meistens aus dem Kaufpreis durch den Direktvermarkter. Dieser sollte im Mindestfall dem zu erwartenden Börsenpreis (2 bis 5 Ct/kWh) abzüglich eines vertraglich vereinbarten Dienstleistungsentgeltes (Vermarktungspauschale) entsprechen. Sollten darüber hinaus positiv vermarktbare Netzdienstleistungen resultieren (z.B. Regelenergiebereitstellung oder ortsnahe Vermarktung mit vereinbarten Kaufpreisen) kann die tatsächliche künftige Vergütungshöhe sogar wesentlich höher ausfallen und bei bis zu ca. 10 Ct pro kWh liegen.

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